Einlagensicherheiten
Seit der Bankenkrise achtet der Anleger verstärkt auf die Sicherheit ihrer Geldanlage. Das Tagesgeld gilt ebenso wie das Sparbuch und das Girokonto als eine besonders risikoarme Anlageform. Begründet ist dies in der sogenannten Einlagensicherung, die den Anleger vor dem Verlust seiner Spareinlage schützt. Beim Tagesgeld greifen zwei verschiedene Schutzmechanismen:
Die gesetzliche Einlagensicherung: Kommt es zur Insolvenz eines Bankinstituts so greift die gesetzliche Einlagensicherung. Diese wurde seit dem 01.01.2011 EU-weit von zuvor 50.000 EUR auf 100.000 EUR je Anleger erhöht. Zuvor lag sie bei 50.000 EUR in Deutschland und es gab große Unterschiede in den einzelnen europäischen Ländern. Seit dem 01.01.2011 gelten in Europa nun einheitliche Regelungen und die Einlagensicherung liegt bei 100.000 EUR. Das bedeutet dass die Einlage bis zu 100.000 EUR je Bankkunde gesichert ist.
Der freiwillige Einlagensicherungsfond bei privaten Banken: Zusätzlich zu der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es noch eine weiteren Schutzmechanismus für das Tagesgeld, denn die meisten privaten Banken sind noch über einen freiwilligen Einlagensicherungsfond abgesichert. Bei diesem sind die Einlagen eines Kunden bis zu 30 % des maßgeblich haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Kreditinstitutes gesichert. Diese 30 % orientieren sich am zuletzt veröffentlichen Jahresabschluss. Dieser freiwillige Einlagensicherungsfond geht in der Regel in Millionenhöhe.
Einlagensicherung bei Volks- und Raiffeisenbanken: Anders als bei den privaten Banken ist das Tagesgeld bei Volks- und Raiffeisenbanken über die Sicherungseinrichtung des BVR, des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken gesichert. Die Einlagen bei einer Volks-und Raiffeisenbanken sind dadurch zu 100 % gesichert.
Einlagensicherung bei Sparkassen: Bei den Sparkassen handelt es sich bei der Absicherung um ein dreistufiges System, das aufeinander aufbaut und so eine 100 % Absicherung des Tagesgeld bietet. Dabei greift zuerst der regionale Stützungsfond der Sparkassen, falls dieser nicht mehr greifen kann, die Sicherungsreserve der Landesbanken und zuletzt würde ein überregionaler Ausgleich der Sparkassen greifen.